TOMRA Direktversicherung

Ihre Auszahlung zum Rentenbeginn verstehen

Die Auszahlung Ihrer TOMRA Direktversicherung folgt klaren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Dieser Leitfaden erklärt alle wichtigen Aspekte – von Auszahlungsformen über Steuerpflicht bis zu Krankenversicherungsbeiträgen.

Grundlagen

Was ist die TOMRA Zukunftsvorsorge?

Eine Direktversicherung ist eine bewährte Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. TOMRA schließt die Versicherung für Sie als Arbeitnehmer ab und leistet zusätzliche Beiträge.

Wichtige Merkmale

  • Beiträge aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschüssen
  • Staatliche Förderung während der Ansparphase
  • Vertraglich gesicherte Ansprüche
  • Teil Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge

Die Direktversicherung ergänzt Ihre gesetzliche Rente.

📅 Zeitpunkt

Wann erfolgt die Auszahlung?

01

Vertraglich vereinbartes Rentenalter erreichen

Die Auszahlung startet in der Regel mit dem im Versicherungsvertrag festgelegten Renteneintrittsalter – meist parallel zum gesetzlichen Rentenbeginn.

02

Auszahlungsantrag stellen

Sie informieren TOMRA und den Versicherer rechtzeitig über Ihren bevorstehenden Rentenbeginn und wählen Ihre gewünschte Auszahlungsform.

03

Unterlagen prüfen und bereitstellen

Der Versicherer prüft Ihre Ansprüche und bereitet die Auszahlung entsprechend Ihrer Wahl vor. Alle notwendigen Dokumente werden angefordert.

04

Auszahlung erhalten

Je nach gewählter Option beginnt die monatliche Rentenzahlung oder erfolgt die einmalige Kapitalauszahlung auf Ihr angegebenes Konto.

Wichtig: Ein vorzeitiger Zugriff vor Rentenbeginn ist nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen möglich und meist nicht vorteilhaft.

Welche Auszahlungsformen stehen zur Wahl?

1

Lebenslange monatliche Rente

Sie erhalten jeden Monat einen garantierten Betrag – ein Leben lang. Diese Option bietet maximale Planungssicherheit und schützt vor dem Langlebigkeitsrisiko.

  • Monatlich verlässliches Einkommen
  • Schutz bis ans Lebensende
  • Keine Verwaltung notwendig
2

Einmalige Kapitalauszahlung

Der gesamte angesparte Betrag wird auf einmal ausgezahlt. Sie haben die volle Verfügungsgewalt, tragen aber auch das Anlagerisiko und die Verantwortung für die Verwaltung.

  • Maximale Flexibilität
  • Sofortige Verfügbarkeit
  • Eigene Anlageentscheidungen
3

Kombination aus Teilkapital und Rente

Sie entnehmen einen Teil als Kapital für größere Anschaffungen und lassen den Rest als monatliche Rente auszahlen – das Beste aus beiden Welten.

  • Flexible Startkapitalentnahme
  • Zusätzlich laufende Rente
  • Individuell anpassbar

Steuern

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Die Auszahlung ist grundsätzlich steuerpflichtig, da die Beiträge während der Ansparphase meist aus unversteuertem Einkommen gezahlt wurden. Die konkrete Besteuerung unterscheidet sich je nach Auszahlungsform.

Bei monatlicher Rente

Jede Rentenzahlung wird in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Rente zählt zu den sonstigen Einkünften und erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Vorteil: Steuerbelastung verteilt sich über viele Jahre.

Bei Kapitalauszahlung

Der gesamte Auszahlungsbetrag gilt als sonstige Einkünfte und ist voll steuerpflichtig. Dies kann zu einem höheren Steuersatz im Auszahlungsjahr führen. Am sinnvollsten ist den Auszahlungsbetrag in das Jahr zu verlegen in dem Sie nicht mehr beruflich tätig sind. Bitte mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Freibetrag beachten

Es gibt einen monatlichen Freibetrag von 197,75 € für Betriebsrenten. Nur der übersteigende Teil ist beitragspflichtig. Der Freibetrag wird regelmäßig angepasst.

Anmerkung

Der Freibetrag kann bei mehreren Leistungen (Verträgen) aus der bAV nicht mehrmals angesetzt werden, sondern immer als Freibetrag auf die Gesamtleistung.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Für gesetzlich Krankenversicherte

Betriebsrenten wie die Direktversicherung unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Dies betrifft sowohl monatliche Renten als auch Kapitalauszahlungen.

Bei monatlicher Rente

Auf jede Rentenzahlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt abgezogen – ähnlich wie bei Ihrem früheren Gehalt.

Bei Kapitalauszahlung

Der Auszahlungsbetrag wird rechnerisch auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt. Diese monatliche fiktive Rate bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung.

Privat Krankenversicherte aufgepasst: Wenn Sie privat krankenversichert sind, zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge auf die Direktversicherung. Ihr regulärer Krankenversicherungsbeitrag bleibt unverändert.

Besondere Vertragsarten

Wichtige Unterschiede je nach Vertragsart

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung kann erheblich abweichen, wenn Ihr Vertrag bestimmte Besonderheiten aufweist. Diese Unterschiede können zu teilweisen Steuer- oder Beitragsfreiheiten führen.

Vertragsabschluss vor 2005

Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen oft günstigere steuerliche Bedingungen. Teile der Auszahlung können unter Umständen steuerfrei sein.

Pauschal versteuerte Beiträge

Wenn Ihr Arbeitgeber die Beiträge damals pauschal versteuert hat, kann die Auszahlung teilweise oder vollständig von der nachgelagerten Besteuerung befreit sein.

Privat fortgeführte Verträge

Haben Sie nach einem Arbeitgeberwechsel Teile der Direktversicherung privat fortgeführt, können unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Vertragsteile gelten.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau oder lassen Sie sich von einem Fachexperten beraten, um alle individuellen Besonderheiten zu identifizieren.

Gut vorbereitet in den Ruhestand

Empfohlenes Vorgehen vor Rentenbeginn

1

Versicherungsvertrag prüfen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle verfügbaren Auszahlungsoptionen und Ihre vertraglichen Ansprüche.

2

Steuerbelastung vergleichen

Berechnen Sie die steuerlichen Auswirkungen einer Rentenzahlung im Vergleich zur Kapitalauszahlung für Ihre persönliche Situation.

3

Krankenversicherungsbeiträge klären

Informieren Sie sich über die Höhe der zu erwartenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei beiden Auszahlungsvarianten.

4

Fachberatung einholen

Sprechen Sie mit einem Steuerberater oder Ihrem Rentenversicherungsträger, um die optimale Auszahlungsstrategie zu entwickeln.

Zusammenfassung

Die Auszahlung Ihrer TOMRA Direktversicherung zum Rentenbeginn ist grundsätzlich steuer- sowie meist kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die konkrete finanzielle Belastung hängt von der gewählten Auszahlungsform, dem Vertragsbeginn und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine frühzeitige und durchdachte Planung kann Ihre Nettoauszahlung spürbar optimieren und trägt zu einem finanziell sorgenfreien Ruhestand bei.

Ablauf zur Auszahlung TOMRA Zukunftsvorsorge

Auszahlung Direktversicherung

1

Versicherung schreibt Sie ca. 3 Monate vor Rentenbeginn an – Privatadressse.

2

Wählen Sie zwischen Kapitalauszahlung oder Rente

Wichtig! Sie können jetzt festlegen wie lange die Rente im Falle Ihre Todes gezahlt wird. Die Rentengarantiezeit kann von 5 bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Die Rente wird für die Dauer der Rentengarantiezeit an die Hinterblieben (Ehepartner/in bzw. Lebensgefährten/in) ausgezahlt. (Angaben für Versicherer – Muster)

3

Auszahlungsbogen der Versicherung ergänzen und an die Versicherung zurück senden.

4

Eingang der Auszahlung auf Ihrem Konto überprüfen.