Vorbereitung und Renteneintritt
Mit Erreichen des Rentenalters wird die Auszahlung der Unterstützungskassenleistung fällig. Der Arbeitnehmer verfügt in der Regel über eine verbindliche Versorgungszusage vom Arbeitgeber, die von der Unterstützungskasse als rechtlich eigenständiger Träger erfüllt wird.
Die TOMRA Unterstützungskassenversorgung bietet eine einmalige Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Versorgungsleistungen zu Rentenbeginn. Ferner wird Ihnen seitens P&O ein Auszahlungsformular übermittelt.
Renteneintritt
Erreichen des vereinbarten Rentenalters löst den Auszahlungsanspruch aus.
Versorgungszusage
Verbindliche Zusage des Arbeitgebers als Grundlage der Leistung.
Kapitalabfindung
Auszahlung in einer Summe statt lebenslanger Rente.
Auszahlung und steuerliche Behandlung
Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Unterstützungskasse an den Arbeitnehmer. Dabei greifen besondere steuerliche Regelungen, die die Belastung im Rentenalter erheblich reduzieren können.
Direkte Auszahlung
Die Unterstützungskasse überweist die Leistung direkt an den Berechtigten.
Fünftelregelung
Bei Kapitalauszahlung ermöglicht § 34 EStG eine steuerliche Entlastung durch Verteilung auf fünf Jahre.
Nachgelagerte Besteuerung
Versteuerung im Rentenalter mit dem individuellen, meist niedrigeren Steuersatz.
Sozialabgaben
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit Freibeträgen (2026: je 197,75 € monatlich).
Finanzierung
Auszahlung aus Rückdeckungsversicherungen oder Kapitalanlagen der Kasse.
Steuerlicher Vorteil
Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet: keine Steuern auf die Beiträge in der aktiven Berufszeit – im Ruhestand profitieren Sie vom niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Fazit
Sicher und steuerlich vorteilhaft in den Ruhestand
Die Auszahlung als Kapital bietet maximale Flexibilität und erhebliche steuerliche Vorteile für einen sorgenfreien Ruhestand.
Steuerliche Entlastung
Durch Fünftelregelung und nachgelagerte Besteuerung profitieren Sie von deutlich geringerer Steuerlast im Rentenalter.
Langfristige Sicherheit
Die Unterstützungskasse sichert Ihre Betriebsrente zuverlässig ab – auch bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz.
Individuelle Beratung
Frühzeitige Beratung zur individuellen Rentensituation lohnt sich.
