Renteninfo anfordern
Ihr Versicherungskonto – Ihre Rentengrundlage
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie automatisch jährlich eine Renteninformation, sofern Sie bereits 5 Jahre mit Beitragszeiten vorweisen können. Mit der ersten Information kommt auch Ihr persönlicher Versicherungsverlauf – Ihr digitaler „Kontoauszug".
Dieser Verlauf zeigt die Summe aller eingezahlten Beiträge von Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls anderen Stellen. Eine aktuelle Renteninformation können Sie jederzeit online anfordern.
Kontenklärung – Lückenlose Erfassung aller Zeiten
Prüfen Sie sorgfältig, ob alle versicherungsrechtlich bedeutsamen Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf vollständig erfasst sind. Diese Überprüfung ist entscheidend für die Höhe Ihrer späteren Rente.
Beitragszeiten prüfen
Alle Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung müssen lückenlos dokumentiert sein.
Ausbildungszeiten nachweisen
Schul-, Hochschul-, Berufs- und Fachschulausbildung mit entsprechenden Zeugnissen belegen.
Kindererziehung melden
Erziehungszeiten werden erst nach Mitteilung mit Geburtsurkunde berücksichtigt.
Pflegezeiten dokumentieren
Zeiten der Pflege von Angehörigen müssen nachgewiesen und gemeldet werden.
Kindererziehungszeiten richtig zuordnen
Wer erhält die Kindererziehungszeit?
Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Bei gemeinsamer Erziehung erhält standardmäßig die Mutter diese Zeit.
Eine Übertragung auf den Vater ist durch eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung beider Elternteile möglich. Diese Erklärung kann rückwirkend für maximal zwei Kalendermonate erfolgen.
Ab 55
Die Rentenauskunft ab 55
Ab dem 55. Geburtstag erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine detaillierte Rentenauskunft. Sie können diese auch früher online anfordern und erhalten damit wichtige Planungssicherheit für Ihren Ruhestand.
Rentenrechtliche Zeiten
Vollständige Auflistung aller erfassten Versicherungszeiten und Beiträge.
Erworbene Ansprüche
Übersicht über Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche und Entgeltpunkte.
Rentenbeginn
Information über frühestmöglichen und regulären Renteneintritt.
Ausgleichszahlungen
Berechnung der Beiträge zum Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitigem Rentenbeginn.
Auf besonderen Antrag informiert die Rentenauskunft auch über die notwendige Beitragszahlung zum Ausgleich von Abschlägen. Diese Ausgleichszahlungen können bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden.
Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand
Prüfung der KVdR-Voraussetzungen
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bietet besondere Konditionen für Rentnerinnen und Rentner. Entscheidend ist, ob Sie in Ihrem Berufsleben ununterbrochen krankenversicherungs pflichtig beschäftigt waren.
Waren Sie nicht durchgehend versicherungspflichtig, sollten Sie vor der Rentenantragstellung unbedingt prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR erfüllen. Dies kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Ihre Checkliste im Überblick
Versicherungsnummer bereithalten
Kennen Sie Ihre Versicherungsnummer und bewahren Sie alle Dokumente sicher auf.
Renteninformation prüfen
Kontrollieren Sie jährlich Ihre Renteninformation auf Vollständigkeit.
Kontenklärung vor 45
Stellen Sie spätestens vor dem 45. Lebensjahr einen Antrag auf Kontenklärung.
Kindererziehungszeiten klären
Prüfen Sie die Zuordnung und reichen Sie ggf. Erklärungen ein.
Rentenauskunft ab 55 anfordern
Nutzen Sie die detaillierte Rentenauskunft für Ihre Planung.
KVdR-Voraussetzungen prüfen
Klären Sie rechtzeitig vor Rentenbeginn Ihren Versicherungsstatus.
Ausgleichszahlungen erwägen
Prüfen Sie, ob Ausgleichszahlungen für einen früheren Rentenbeginn sinnvoll sind.
Beratungstermin bei der DRV vereinbaren
Nutzen Sie professionelle Unterstützung für alle Anträge und Fragen.
Deutsche Rentenversicherung – Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800 · Mo–Do 08:00–19:00, Fr 08:00–15:30
Wir unterstützen Sie
Persönliche Beratung und Unterstützung
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Unser Team steht Ihnen für alle Anträge, Auskünfte und Fragen rund um Ihren Renteneintritt zur Verfügung – von der Kontenklärung über Renteninformationen bis zur Prüfung Ihrer KVdR-Voraussetzungen.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin – idealerweise 12 bis 18 Monate vor Ihrem geplanten Renteneintritt.
5
Jahre Wartezeit
Mindestversicherungszeit für Rentenanspruch
45
Lebensjahr
Frist für Nachentrichtung von Beiträgen
55
Geburtstag
Erste detaillierte Rentenauskunft
